
Kennen Sie das Geringwertige Wirtschaftsgut, kurz GWG, und seine Vorteile?
Bis zu einer Höhe von 800 Euro netto können Sie Hardware, die als Geringwertiges Wirtschaftsgut gilt, sofort und in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Anders als andere teurere Arbeitsmittel müssen GWG nicht über mehrere Jahre entsprechend ihres Wertverlusts abgeschrieben werden.
Welche Hardware zählt als GWG?
Neben einem Nettopreis von maximal 800 Euro müssen die Hardware-Komponenten, die Sie als Geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben wollen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Laut § 6 Abs. 2 des EStG muss dies ein selbstständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand sein. Wollen Sie also Hardware erwerben und als GWG abschreiben, sollten Sie wissen, was überhaupt als GWG abgeschrieben werden kann.
Folgende Hardware, die netto weniger als 800 Euro kostet, fällt darunter:
- Notebook/Netbook, Display-PC oder Tablet-PC
- Multifunktionsgeräte, die zugleich Drucker, Scanner, Kopiergerät und Telefax sind
- Computertische und Bürostühle
- Mehrfach nutzbare Daten-, Bild- und Tonträger (z. B. Smartphone oder E-Book-Reader)
Was zählt nicht als GWG?
Ein Desktop-PC sowie ein Monitor, eine Computermaus oder ein Drucker zählen übrigens zu den Unselbstständigen Wirtschaftsgütern. Sie können – wie Sie wissen – nur in Verbindung mit einem anderen Gerät genutzt werden. Gleiches gilt für die Verkabelung eines Netzwerks und die benötigte Hardware sowie Grafikkarten, Scanner oder externe Laufwerke.
Die Ausnahme: beruflich genutzte Software
Beruflich genutzte Software ist übrigens auch ein Geringwertiges Wirtschaftsgut, obwohl sie weder beweglich noch selbstständig nutzbar ist. Das Finanzamt unterscheidet bei Software-Produkten zwischen Trivialprogrammen (allgemein zugängliche Programme, die allgemein zugängliche Daten verarbeiten oder speichern, z. B. Office-Programme) und aufwändigen Programmen (eng auf die Bedürfnisse einer begrenzten Nutzerschicht zugeschnittene Programme). Trivialprogramme können bis zu einem Neuanschaffungspreis von 800 Euro direkt abgeschrieben werden; aufwändig programmierte Software muss zwischen 250 und 1.000 Euro gekostet haben.
GWG kennen und sinnvoll nutzen
Sie wollen neue Hardware-Komponenten kaufen? Dann sollten Sie die magische Grenze von 800 Euro netto bei der Auswahl neuer Hardware im Blick behalten – vorausgesetzt natürlich, Sie möchten Ihre neue Hardware als Geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben.
Gern unterstützen wir Sie dabei.
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